Teo-Net Doppelt gestreift hält besser

27Sep/091

How to: Kreuzchen setzen

Geschrieben von Teo

Die Wahllokale haben soeben eröffnet, das große Rennen um das kleinere Übel hat begonnen! Wer noch nie einen Stimmzettel ausgefüllt hat, ist entweder Erstwähler, oder verweigert die Teilnahme an politischen Wahlen. Wer sich noch kurzfristig doch dazu entschließen möchte wählen zu gehen, aber sich unsicher ist, wie man diesen komischen Zettel ausfüllt, den man im Briefkasten hatte, findet hier eine Erklärung zum Wahlvorgang bei der Bundestagswahl 2009.

1. Die Wahlbenachrichtigung
Aufmerksame Leser werden den kleinen Fehler im ersten Absatz schon bemerkt haben: Der Zettel, den man im Briefkasten hatte, ist nicht der Stimmzettel, sondern die Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung macht zunächst erstmal genau das, was ihr Name mitteilt: Sie sagt dem Bürger "Du hast die Wahl". Auf der Benachrichtigung finden sich ausserdem einige Angaben zur Person des angeschriebenen Wählers und - janz wichtig - der Wahlraum, also der Ort, wo die Wahlhelfer hocken und auf Kundschaft warten. Ist dieser Ort Behindertengerecht, ist dies mit einem Rollstuhl-Symbol vermerkt. Wenn heute nicht schon Wahltag wäre, könnte man mithilfe der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragen.

2. Die Unterlagen
Mancher mag sich fragen, was man denn zur Wahl alles mitnehmen muss. Pflicht ist hier nur der Personalausweis oder Reisepass. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist zwar vermerkt, man müsse auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen, dies ist aber nur erwünscht, nicht zwingend. Die Wahlbenachrichtigung zu verbrennen ist also keine Ausrede um nicht zur Wahl zu gehen!

3.  Im Wahllokal
Am Ort der Entscheidung, dem Schicksalsberg, wo Frodo bestimmen muss ob er den Ring dem roten Feuer oder dem schwarzen Sauron preisgibt, sitzen meist 3 oder 4 andere Hobbits, die einem nach Vorlage der Unterlagen den Stimmzettel aushändigen. Mit dem geht man dann in die Wahlkabine und zieht den Vorhang hinter sich zu, schließt die Tür oder baut einen Sichtschutz aus Schulbüchern, damit die anderen nicht abschreiben können.

4. Der Stimmzettel
Wer sich vorab mal anschauen möchte, wie so ein Stimmzettel aussieht, kann das auf www.bundestagswahl-2009.de tun. In jedem Wahlbezirk sieht der Zettel etwas anders aus, denn nicht überall stehen die gleichen Kandidaten für die Erststimme und die gleichen Parteien für die Zweitstimme zur Wahl. Wer sich wundert, wieso man weder Angie Merkel noch Frank-Walter ankreuzen kann, sollte bedenken, dass man nicht direkt den Bundeskanzler wählt, sondern die Abgeordneten des Bundestags und die Menge der Sitze, die eine Partei dort einnehmen darf. Wichtig ist in jedem Fall, dass man lediglich eine Stimme pro Spalte auf dem Stimmzettel macht, denn sonst ist der Stimmzettel ungültig und der Weg ins Wahllokal war ganz umsonst.

5. Erst- und Zweitstimme
Man steht nun also vor dem Pult, Tisch oder Bierkasten auf dem der Stimmzettel liegt und muss eine Wahl treffen. Links auf dem Zettel findet ihr die Spalte für die Erststimme. Aufgelistet sind hier Personen aus eurem Wahlkreis, die für den Bundestag kandidieren. Ein Kandidat, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten hat, zieht direkt ins Parlament ein. Auf der linken Seite kreuzt ihr eine Partei an. Je mehr Stimmen eine Partei von den Bürgern bekommt, desto mehr Abgeordnete darf sie in den Bundestag schicken. Und jetzt wird's ein bisschen kompliziert: Die Sitze, die eine Partei mit der Zweitstimme bekommt, werden normalerweise über eine Liste an konkrete Personen verteilt. Jede Partei hat im Aktenschrank so eine durchnummerierte Liste. Bekommt eine Partei also über die Zweitstimme 20 Sitze zugeteilt, dürfen sich die ersten 20 Kandidaten von dieser Liste ihren Hintern in Zukunft unter der großen Glaskuppel in Berlin plattsitzen. Dabei muss eine Partei allerdings mindestens 5% der Stimmen bekommen. Nun kommt die Erststimme ins Spiel: Bekommt ein Kandidat unser 20-Sitze-Partei in einem Wahlkreis die meisten Stimmen, sagen wir mal er hiesse Dieter-Ummes G. Laber, wird ein Kandidat von der Liste gestrichen und Dieter darf stattdessen in Berlin einfallen. Wenn nun aber mehr als 20 Abgeordnete für unsere Partei durch die Erststimme zustande kommen, kommt es zu so genannten Überhangmandaten. Die Kandidaten dürfen sich dann trotzdem ins Parlament setzen.

6. Abgabeschluss
Wer Schüler ist oder mal war oder auch als Student sein Dasein fristet, kennt das: Man schreibt gerade seelenruhig an seiner Klausur und plötzlich steht jemand vor einem und möchte das halbfertige Machwerk an sich reißen. Die Chance auf den Nobelpreis oder Pulitzerpreis wird einem von der Obrigkeit damit verwehrt. So einen Abgabeschluss gibt es bei der Bundestagswahl leider auch. In den meisten Wahllokalen muss man bis 18 Uhr seine Stimme abgegeben haben. Wer mit seinem Stimmzettel länger in der Kabine steht darf aber meist trotzdem noch sein Schmierblatt abgeben, solange man keine Stunden für zwei Kreuze braucht.

7. Und was ist jetzt mit Angie und Steinmeier?
Dass es überhaupt Kanzlerkandidaten gibt, ist erst seit 1961 der Fall. Im Wahlrecht verankert ist diese Präsentation der Was-wäre-wenn-Kanzler nicht. Jedenfalls zeigt sich nach der Stimmenauszählung, die meistens bis spät in die Nacht von Hochrechnungen der Fernsehsender begleitet wird, welche Parteien wie viele Pobacken in den Bundestag bekommen. Die Besitzer dieser Pobacken müssen sich dann erstmal überlegen wie eine Regierung zustande kommen kann. Normalerweise benötigt man als Partei nämlich 51% der Pobacken im Bundestag, um eine Regierung allein stellen zu können oder muss versuchen eine Minderheitenregierung zu bilden. Im Regelfall kommt es in Deutschland allerdings zu einer regierenden Koalition. Dabei schließen sich 2 oder mehr Parteien zusammen, die gemeinsam mindestens 51% der Sitze bekommen haben. Wenn die ganzen Abgeordneten dann erstmal im Bundestag einen Platz gefunden haben und so gemütlich zusammensitzen, stimmen alle gemeinsam und geheim über den neuen Kanzler ab. Wenn eine Partei bzw. koalierende Parteien (nicht mit kopulierenden Parkuhren verwechseln!) bereits die Mehrheit der Sitze im Parlament auf sich vereint, ist es wahrscheinlich, dass diejenige oder derjenige zum Kanzler gewählt wird, der Kanzlerkandidat der Partei mit den meisten Sitzen im Bundestag ist. Unsere 20-Sitze-Partei hätte also absolut keine Chance den Kanzler zu stellen.

8. Wahllokal finden
Wenn ihr das jetzt alles gelesen habt und es noch keine 18 Uhr ist, sucht schnell euer Wahllokal und sprintet los!

(Die Bundeszentrale für politische Bildung hat 3 gut gemachte Videos dazu gemacht, wie die Wahl funktioniert.)


24Sep/090

Der Countdown läuft

Geschrieben von Teo

Es sind nur noch 3 Tage bis zur Bundestagswahl! Ich tue mich mal wieder schwer mit meiner Entscheidung wen ich wählen soll und nehme immer noch sämtliche Wahl-O-Maten, Entscheidungshelfer, Wahlprogramme und Wahlwerbespots durch die Mangel. Vielleicht geht es ja noch anderen so.

Neben dem Wahl-O-Maten der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es noch zahlreiche andere im Netz, von denen ich eine Auswahl bei tanine gefunden habe. Ausserdem gibt es noch den umfangreichen Entscheidungshelfer www.wen-wählen.de, für den Alvar Freude vom A.K. Zensur verantwortlich ist. Trotz der klar positionierten Macher des Projekts sind die Fragen klar formuliert und sicherlich nicht manipulativ. Der Fragenkatalog besteht aus 56 Punkten und wird durch eine Bewertung von Normen und Werten ergänzt. Wenn man alles gewissenhaft ausgefüllt hat, bekommt man so ein Diagramm:

Mein Ergebnis bei wen-wählen.de

Bei den Wahlprogrammen muss ich schon wieder auf einen Eintrag aus dem Blog von tanine verweisen, denn sie hat sich die Mühe gemacht und alle Parteiprogramme zur Bundestagswahl herausgesucht.

Den Werbespots schenke ich weniger Aufmerksamkeit, aber auch sie gehören zum Wahlkampf. Im Homo Politicus-Blog findet man eine kommentierte Liste der Spots von CDU, SPD, FDP, der Grünen und der Linken. Den Spot der Piraten findet ihr hier. Die Spots aller Parteien können ausserdem im YouTube-Kanal von Wahlticker aufgerufen werden.

Hochinteressant war gestern Abend auch der ARD-Beitrag "Die kleinen Parteien zur Bundestagswahl". Portraits aller kleinen Parteien werden ziemlich objektiv, wenn auch in Einzelfällen mit einigen Sticheleien versetzt, präsentiert. Von DVU über Familie bis zu den Piraten sind 20 von 21 "Sonstige" dabei.

Das wichtigste zum Schluss: Geht wählen!


21Sep/094

Alle sind unwählbar – Und jetzt?

Geschrieben von Teo

In 6 Tagen ist Bundestagswahl und glaubt man Bloggern und klassischen Medien sind so gut wie alle Parteien unwählbar.

Die Rechten sind unwählbar, weil sie rechts sind. Die Linken sind unwählbar weil sie Gysi und Lafontaine haben. Die Piraten sind unwählbar weil sie Rechten Interviews geben. Die CDU ist unwählbar weil sie christlich ist. Die SPD ist unwählbar weil sie profillos ist. Die Grünen sind unwählbar weil sie alles mitverbockt haben und unreich sind. Die FDP ist unwählbar, weil sie noch mehr Narrenfreiheit für die Wirtschaft fordert.

Was bleibt da noch? Es stehen insgesamt 27 Parteien zur Wahl, von denen wir schon in der Einleitung locker 20 aussortiert haben. Die restlichen 7 Kandidaten sind Parteien für Rentner, Familien, Tiere oder Bürger-Organisationen mit teilweise weniger als 300 Mitgliedern. Als junger Mensch interessieren mich Rentner-Themen eher weniger, bleiben also noch 4 Parteien. Kompromissloser Tierschutz ist auch nicht unbedingt mein Ding, schließlich will ich nicht selbst zum Versuchskaninchen für Medikamente werden. Fallen also weitere 2 Parteien weg. Was übrig bleibt sind die Parteien FAMILIE und FWD. Die Freien Wähler Deutschlands entstanden erst 2009 aus der FW, der rechte Tendenzen unterstellt wurden. Ausserdem ist die Partei nur in Brandenburg wählbar, für mich also nicht. Am Ende scheint nur die Familienpartei übrig zu bleiben, die sich gegen die wirtschaftliche Benachteiligung von Familien jedweder Art einsetzt.

Ich bin froh, dass wenigstens eine Partei übrig geblieben ist, aber soll ich wirklich nach dem Ausschlussverfahren mein Kreuzchen machen?


16Sep/096

Rette deine Freiheit – Videoanalyse

Geschrieben von Teo

Es kursiert ein neues Video von den "Du bis Terrorist"-Machern in Blogs und Tweets. "Rette deine Freiheit" heisst das neue Machwerk. Natürlich sind einige Inhalte übertrieben und andere sind schlicht falsch, weshalb man dieses Filmchen nicht einfach ganz unreflektiert aufnehmen sollte. Das Video selbst ist sehr gut gemacht, sinkt aber stellenweise auf BILD-Zeitungsniveau, was die Verlässlichkeit der Informationen im Video angeht. Welche Informationen stimmen nun und welche nicht? Mich hat genau dies interessiert. Ich habe mich also rangemacht und die Aussagen des Videos analysiert.

1. Aussage: "Es gibt keine Flut an kinderpornographischem Material im Internet."

Szene 1

Fakt ist, dass es keine eindeutigen Fakten gibt. In einem Artikel bei "Der Zeit" erwähnte Ursula von der Leyen eine UNICEF-Studie, der zu Folge täglich 200 neue Internetseiten mit Kinderpornographischem Material entstünden. Diese konnte ich leider nirgends finden (wer einen Link dazu hat: Bitte melden!). Die ebenfalls als Quelle des Familienministeriums angegebene Studie bzw. Jahresbericht der britischen IWF (Internet Watch Foundation) gibt keine Zunahme des dokumentierten Missbrauchs von Kindern im Internet an, sondern eine Abnahme von 10% zwischen 2007 und 2008 und sogar einen Rückgang um 21% von 2006 bis 2008. Eine andere Aussage aus einer Pressemitteilung der UNICEF halte ich da noch für am verlässlichsten:

Im Kampf gegen Kinderpornografie muss auch dringend die Informationslage verbessert werden. Bis heute ist das tatsächliche Ausmaß der weltweiten Ausbeutung unbekannt, weil die Täter im Verborgenen handeln und kriminelle Netzwerke nutzen. So gibt es bisher nur bruchstückhafte Informationen über die Nutzungshäufigkeit, Nutzungsstrategien und die Organisation der verbrecherischen Netzwerke.

2. Aussage: "Das Sperren von Seiten mit kinderpornographischem Material dient dem Wahlkampf, nicht dem Schutz von Kindern."

Aussage 2Ein harter Vorwurf, der schwer zu belegen ist. Indizien für dieses Argument sind, dass Erst mit Ablauf der Legislaturperiode der Geistesblitz bei Frau von der Leyen eingeschlagen hat. Dass ihr erst Ende 2008 klar wurde, welches Problem die Verbreitung von dokumentiertem Missbrauch an Kindern im Internet darstellt, begründete Ursula von der Leyen in einem Interview mit der FAZ allerdings damit, dass sie erst bei den Vorbereitungen zum "3rd World Congress Against Sexual Exploitation of Children and Adolescents" richtig begriff, was Kinderpornographie eigentlich sei. Von einer Familienministerin dürfte man eigentlich mehr erwarten, weshalb die Richtigkeit dieser Aussage in Frage zu stellen ist. Ein zweites Indiz wäre, dass der ominöse Verbund diverser Kinderschutzorganisationen auch von Stephanie Freifrau von und zu Guttenberg, als Präsidentin von "Innocence in danger" medienwirksam mitgetragen wird. Schließlich ist ihr Mann Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg maßgeblich an der Entstehung und Verteidigung des Sperrgesetzes beteiligt gewesen. Statt Vetternwirtschaft zu unterstellen, kann man aber auch "Nichts genaues weiss man nicht" sagen. Eindeutige Belege scheinen zu fehlen.

3. Aussage: "Es gibt keine Milliardenindustrie für Kinderpornographie."

Aussage 3Zu dieser Aussage lassen sich im WWW leider keine weiteren Quellen finden, als den law-blog-Artikel von Udo Vetter, den auch die Erklärungen der Rette deine Freiheit-Seite angibt. Demnach sollen 98% aller kinderpornographischen Inhalte im Internet komplett kostenlos sein. Damit würde sich eine profit-orientierte Industrie nicht lohnen, denn wer kauft schon etwas, das er umsonst haben kann? Weiterhin wissen die Täter mittlerweile, dass Überweisungen und andere Zahlungen irgendwann auffallen und damit direkt zum Täter führen. Dem entgegen stehen unbelegte Aussagen von Vertretern der Politik, wie von Ursula von der Leyen, in Zeitungsinterviews, denen zufolge täglich Millionen Geldbeträge mit Kinderpornographie auf Websites umgesetzt wird.

4. Aussage: "Man stößt im Internet nicht einfach so auf Kinderpornos."

Aussage 4Natürlich kann man auf Kinderpornographie stoßen. Allerdings wird die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht mit der Nutzung ausschließlich seriöser Internetseiten verschwindend gering. Ich für meinen Teil nutze das Internet seit etwa 10 Jahren ohne Beschränkungen und Daueraufsicht meiner Eltern und bin noch nie über eine Internetseite mit kinderpornographischen Inhalten gestolpert. Meiner Ansicht nach, schützen Stoppschilder also nur einen sehr sehr geringen Anteil der Internetnutzer vor zufälligem Kontakt mit Kinderpornographie. Ich stelle mir allerdings auch die Frage, warum jemand, der so zufällig über eine Internetseite mit solch zwielichtigen und abscheulichen Angeboten stolpert, davor geschützt werden muss, wenn die Person die Möglichkeit hat das Browserfenster zu schließen und die gefundene Seite z.B. an die Behörden oder die bereits erwähnte IWF zu melden? Kinder, in denen ich die einzige Nutzergruppe sehe, die ernsthaft schaden nehmen könnte, sollten sich im Internet ohnehin nur auf Seiten bewegen, die von den Eltern autorisiert wurden und das möglichst unter Aufsicht.

5. Aussage: "Täter werden durch die DNS-Sperren gewarnt, Beweise vernichtet."

Aussage 5Korrekt ist, dass das zügige Sperren vor einer Hausdurchsuchung, in Deutschland oder anderen europäischen Ländern, dem Betreiber eines Website-Angebots mit dokumentiertem Missbrauch an Kindern, einer Warnung gleich käme. Im Gesetzesentwurf ist sogar die Benachrichtigung von Anbieter und Hoster vorgesehen. Allerdings soll vor dem Sperrvorgang durch das BKA die Möglichkeit der Löschung des Angebots geprüft werden. Ausserdem kommt das Sperrgesetz vor allem bei Angeboten aus Ländern zum Zuge, in denen eine Löschung des Materials von den Servern nicht möglich ist. Wo immer diese Länder auch liegen mögen. Selbst wenn der Betreiber der Seite in Deutschland oder einem anderen europäischen Land lebt und der Server, auf dem die Seite gehostet wird, in einem dieser nicht auffindbaren Länder steht, sollte der Täter in Deutschland zu belangen sein. Die Vorratsdatenspeicherung sollte entsprechenden Datenverkehr nachweisen können. Natürlich wäre es einfacher entsprechendes Material direkt auf dem Rechner des Täters finden zu können. Das Warn-Argument ist somit weniger kraftvoll, aber nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

6. Aussage: "Internetsperren sind Zensur."

Aussage 6Nur bedingt. Auch wenn www.RetteDeineFreiheit.de in seinen Erklärungen zum Video einen Zeit-Artikel mit einigen juristischen Erklärungsversuchen angibt, kommen mir dennoch Zweifel daran, ob die Argumente bei einem Gesetz greifen, dass (vorerst) ausdrücklich auf Kinderpornographie zugeschnitten ist. Man würde es schließlich auch nicht als Zensur bezeichnen, wenn einem Print-Verlag untersagt würde Fotos vergewaltigter Kinder abzudrucken. Das Ende des Artikels kommt dann aber wieder auf den wirklichen Knackpunkt des Zensurvorwurfs zurück: Mangelnde Kontrolle. Obwohl der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, im Juni ablehnte als Kontrolleur der, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen, Listen zu fungieren, ist im verabschiedeten Gesetz (§9 Expertengremium) immer noch die Rede davon, dass ein s.g. Expertengremium aus 5 Mitgliedern, von denen die Mehrheit ein Richteramt bekleiden könnten, die Listen beim BKA kontrollieren sollen. Dieses Gremium soll von Peter Schaar handverlesen werden. Daneben muss das BKA jederzeit Unterlagen über den Grund für die Sperrung einer Seite parat haben. Wer weiss, wie viele Internetseiten es gibt und wie viele davon vermutlich auf den Sperrlisten landen, wird bei der massiven Anzahl von 5 Kontrolleuren sicherlich darauf kommen, dass dies nicht unbedingt viel ist. Eine Kontrolle der Listen ist also nur in unzureichendem Maße gewährleistet. Eine Zensur könnte also durch das BKA unbehelligt vor den Augen des Expertengremiums illgealerweise durchgeführt werden.

7. Aussage: "Die Kosten für das Sperrgesetz belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Man hätte lieber in Therapien investieren sollen."

Aussage 7Als Quelle für die Zahl der Kosten, wird ein taz-Interview mit Michael Rotert, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Internetwirtschaft, angeführt. Gemeint sind hier nur die Kosten der Provider. Weitere, verlässliche Quellen für diese Zahl liessen sich nicht finden. Dort steht auch, dass sich die Kosten nicht genau beziffern lassen, und dass die Kosten für jeden Provider je nach Netzgröße schwanken. Im verabschiedeten Gesetz, ist ausserdem die Rede von Belastungen der öffentlichen Haushalte durch die tägliche Erstellung der Sperrlisten und Bürokratie. Denkbar sind auch Schadenersatz-Zahlungen für zu unrecht gesperrte Dienste. Genaue und verlässliche Zahlen sind in allen Bereichen nicht aufzufinden. Tatsächlich sind präventive Therapieangebote für Pädophile recht rar gesät. Einzig ein Projekt der Berliner Charité namens "Kein Täter werden" und das pfälzische Pendant, konnte ich auf die schnelle finden. Vermutlich liesse sich so manche Vergewaltigung eines Kindes mit besseren und mehr Therapieangeboten verhindern.

8. Aussage: "Die Internetsperren werden bald auf ganz andere Bereiche ausgeweitet werden."

Aussage 8Die Proteste gegen das Sperrgesetz, waren vielleicht doch nicht ganz umsonst: Einige Politiker im Bundestag, vor allem seitens der Grünen und der FDP, haben mit dafür gesorgt, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf abgeändert bzw. aus dem Telemediengesetz ausgelagert wird. Anfangs war geplant die Sperren über eine Änderung des Telemediengesetzes zu legalisieren. Dadurch wären sie quasi nur eine Fußnote in einem bestehenden Gesetz gewesen. Durch ein separates Sperrgesetz, konnten viel mehr Feinheiten festgelegt werden. Die Aufnahme in die Sperrliste ist somit ausdrücklich nur dann legal, wenn es sich nachweisbar um Kinderpornographie nach §184b des Starfgesetzbuchs handelt. Damit ist die einfache und legale Ausweitung des Sperrgesetzes auf andere Bereiche derzeit recht unwahrscheinlich. Fakt ist aber auch, dass kurz nach Bekanntwerden der Gesetzesinitiative Stimmen laut wurden, die forderten, dass die Sperren auf Seiten rechter Radikaler oder muslimischer Extremisten ausgeweitet werden. Auch Internet-Tauschbörsen und s.g. "Killerspiele" waren im Gespräch. Ich halte es weiterhin für befremdlich, dass am Verbund ausserstaatlicher Organisationen, die das Gesetz befürwortet hatten, Glücksspiel-Vereine und der  Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) beteiligt waren. Die Junge Union forderte auch die Sperrung von YouTube-Videos mit Gewaltszenen (wie immer man diese definieren möge). Nunja, fordern kann man ja erstmal viel. Fakt ist, dass das aktuelle Gesetz erstmal nicht einfach so ausgeweitet werden kann.

9. Aussage: "Nur ein geringer Teil der Täter dokumentiert seine Tat und stellt das Material davon ins Internet."

Aussage 9Der Verein MOGIS, dessen Auswertung der Kriminalstatistiken auch auf www.RetteDeineFreiheit.de angegeben wird, will herausgefunden haben, dass weniger als 1% der Missbräuche auch dokumentiert werden. Dadurch könne man, wenn man annähme die Sperren seien wirklich dazu geeignet, nichtmal 1% der Missbrauchsopfer schützen. Eine eigene Auswertung der Statistiken würde den Rahmen dieser kleinen Videoanalyse wohl sprengen. Ob diese Aussage korrekt ist, oder nicht, kann also nicht abschließend geklärt werden.

10. Aussage: "Trifft man auf ein Stoppschild, werden Daten gespeichert und zur Strafverfolgung benutzt."

Aussage 10Hier sagt das Gesetz eindeutig etwas anderes. Wo im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes noch die Speicherung personenbezogener Daten ausdrücklich erlaubt war, steht im finalen Gesetzestext, dass keine Daten gespeichert und zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Dies lässt sich in §5 "Verkehrs- und Nutzungsdaten" im Gesetz klar nachvollziehen. Die Aussage, dass Nutzerdaten abgespeichert werden, unterstellt den Providern also einen Gesetzesverstoß. Selbst wenn Daten erhoben werden sollten, so dürften diese vor Gericht nicht verwendet werden.

11. Aussage: "Die Sperrmaßnahmen lassen sich leicht umgehen."

Aussage 11Diesem Argument, wird selbst von federführend am Gesetz beteiligten, Politikern nicht mehr widersprochen. Das auf www.RetteDeineFreiheit.de verlinkte YouTube-Video zeigt wie innerhalb von weniger als 30 Sekunden auf einen ausländischen DNS-Server umgestellt werden kann, wodurch die Sperre umgangen wird. Natürlich ist rein die Möglichkeit zur Umgehung der Sperren kein Argument gegen diese. Schließlich sind Raubkopien von z.B. geschützter Musik oder Software ebenso möglich und trotzdem verboten. Auch das Rauchen ist für unter 18 Jährige verboten, nur weil sich die wenigsten, die Rauchen wollen daran halten, ist dies noch lange kein Grund das Rauchen komplett zu legalisieren. Einzig die Leichtigkeit, mit der die Sperren umgangen werden können, lässt auf technische Unzulänglichkeiten des Sperrsystems schließen.

12. Aussage: "20% der Internetnutzer sind eben nicht "pädokriminell"."

Aussage 12Die Aussage von Frau von der Leyen, dass diejenigen 20% der Internetnutzer, die die Sperren umgehen könnten, zum Teil schwer "pädokriminell" seien, erregte schon vor längerer Zeit Aufsehen im Internet. Zunächst ist mir nicht klar, wie Ursula von der Leyen hier auf 20% der Internetnutzer kommt. Schließlich könnte mit der richtigen Anleitung (z.B. aus dem in Aussage 11 verlinkten YT-Video) so gut wie jeder die DNS-Sperre umgehen, in dem er auf einen anderen DNS-Server wechselt. Weiterhin halte ich es für fatal einem Fünftel der Internetnutzer vorzuwerfen, es hätte sexuelles Vergnügen an der Betrachtung nackter oder missbrauchter Kinder. Demnach wären von 43,5 Millionen Deutschen im Internet (laut ARD/ZDF-Onlinestudie) ganze 8,7 Millionen Menschen pädophil veranlagt. Frau von der Leyen behauptet also, dass mehr als 10% aller Deutschen Bundesbürger sich am Missbrauch von Kindern erregen. Das kann ich mir beileibe nur sehr schwer vorstellen. Was mich an dieser Stelle allerdings verwundert, sind die angegebenen Quellen in den Erklärungen zum Video, die angeblich von 25 Millionen Internetnutzern sprechen. Im heise.de-Artikel ist dann aber die Rede von 60% aller Deutschen, also 49,2 Millionen. Der Grund dieser Differenz ist mir bisher verborgen geblieben. Diese Aussage von Ursula von der Leyen wurde häufig dazu verwendet um die mangelnde Medienkompetenz innerhalb der CDU und damit den mangelnden Sachverstand für die Internetsperren zu belegen. Ich vermute ganz zurecht.

13. Aussage: "Die CDU will das "Three Strikes Modell" in Deutschland einführen."

Aussage 13Das so genannte "Three Strikes Modell" bezieht sich auf ein, vor allem in den USA gängiges Verfahren, welches für Straftäter nach der dritten Gesetzesübertretung sehr viel härtere Strafen vorsieht, als für diese Tat allein üblich. Dieses Modell wurde gerade in Frankreich auf Copyright-Verletzungen im Internet umgemünzt. Die CDU stellt bereits seit einigen Monaten die Überlegung an, dies in der nächsten Legislaturperiode auch in Deutschland zu tun. www.RetteDeineFreiheit.de wirft dem Modell vor, dass es missachtet, dass eine Internetleitung von mehr als einer Person genutzt werden kann. Leben also beispielsweise Mutter, Vater und Sohn in einem Haushalt und der Sohn wird bei illegalen Downloads erwischt, leiden alle Familienmitglieder darunter. Sind Mutter und Vater z.B. beruflich auf das Internet angewiesen, könne dies verheerende Konsequenzen für die gesamte Existenzgrundlage der Familie haben. Im Video wird behauptet, dass dies ohne richterlichen Beschluss möglich sei. Dies ist an den Haaren herbei gezogen, denn es gibt nichtmal einen vorläufigen Gesetzestext dazu. In Frankreich ist eine solche Sperrung nicht ohne richterlichen Beschluss möglich. In Zeiten von UMTS-Sticks und einer strauchelnden Musikindustrie, kann man hierüber geteilter Meinung sein. Eine komplette Analyse des Modells soll nicht Bestandteil dieser Diskussion sein.

14. Aussage: "Es wird ein Überwachungsstaat eingerichtet."

Aussage 14Nicht nur in den USA hat die Angst vor Terror und Kriminalität seit dem 11.09.2001 Tür und Tor für Maßnahmen geöffnet, die zuvor wahrscheinlich nicht möglich gewesen wären. Die Vorratsdatenspeicherung, vermehrter Einsatz von Überwachungskameras und zukünftig auch die Erhebung von biometrischen Daten sind Maßnahmen, die mit dem Argument der Terrorbekämpfung eingeführt worden sind. Angela Merkel hat in einer Rede allerdings zugegeben, dass man die Kameraüberwachung auch dazu nutzen sollte um Falschparker und Müllsünder zu überführen. Ihr "Null Toleranz bei innerer Sicherheit"-Nachsatz, impliziert, dass man mit allen technisch verfügbaren Mitteln auch gegen "kleinere" Vergehen vorgehen sollte. Demnach könnte man mittels Vorratsdatenspeicherung nicht nur Terrorismus, sondern auch z.B. Raubkopien bekämpfen. Hier herrscht die Gefahr, dass Lobbyisten das Ruder herumreissen und Anti-Terrorgesetze nach ihren Maßstäben auslegen. Großbritannien hat erst vor einiger Zeit bewiesen, dass der extrem starke Einsatz von Überwachungskameras nur sehr wenige schwerwiegende Verbrechen aufklären kann. Stattdessen werden nun Müllsünder in London per Lautsprecherdurchsage dazu aufgefordert ihren Dreck wegzuräumen.

15. Aussage: "Die CDU fordert den Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands."

Aussage 14Diese Aussage ist korrekt. Wolfgang Schäuble forderte dies Anfang August diesen Jahres. Als Grund nannte er, dass es besondere Gefahrensituationen in Deutschland geben könnte, die durch internationalen Terrorismus entstehen könnten. In den Erklärungen zum Rette-Deine-Freiheit-Video wird dem CDU-Politiker und Innenminister vorgeworfen die Bundeswehr innerhalb Deutschlands z.B. gegen Demonstranten einsetzen zu wollen. Dies halte ich für etwas sehr weit hergeholt. Auch mir widerstrebt der Gedanke, dass im Grundgesetz ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren legalisiert wird, da soetwas schnell missbraucht werden kann. Im Augenblick denke ich aber nicht, dass Demonstranten oder andere Privatpersonen von der Bundeswehr behelligt würden. Dies würde viel zu viel Widerspruch in der Bevölkerung hervorrufen.

16. Aussage: "Bitte wählt nicht die CDU."

Aussage 16Nimmt man nur das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteien zum Sperrgesetz für Kinderpornographie als Grundlage für eine Wahlentscheidung, so dürfte man weder CDU/CSU noch SPD wählen. Nur wenige Prozentpunkte trennen die Parteien voneinander. Berücksichtigt man die Gesamtentwicklung bezüglich der Bürgerrechte und hält diese für schützenswert, trifft die Anti-Wahlempfehlung der Rette-Deine-Freiheit-Macher zu. Selbstverständlich wäre es vermessen zu behaupten, dass es keine anderen Probleme, als die Wahrung unseres Grundgesetzes in Deutschland gibt. Die Lösungsvorschläge der Parteien für Arbeitslosigkeit und die (häufig nur vorgeschobene) Wirtschaftskrise werden bei der Bundestagswahl am 27.09. eine große Rolle spielen. Eine Wahlempfehlung allein aufgrund der Bürgerrechtsdebatte, halte ich daher für etwas vermessen. Dennoch gebe ich zu bedenken, dass auch früher schon Notlagen der Bevölkerung ausgenutzt wurden, um schleichend Maßnahmen einzuführen, die Bürger entmündigten und schließlich abscheulichste Verbrechen in Deutschland zuließen. Jemand der sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, hat natürlich andere Sorgen, als Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren und genau dieses Desinteresse kann leicht ausgenutzt werden um klammheimlich das Grundgesetz abzuändern. Schaut euch die Parteiprogramme an und lest so viel wie möglich über alle Kandidaten. Entscheidet dann nach bestem Wissen und Gewissen. Eine andere Wahlempfehlung möchte ich hier nicht geben.

Fazit

Ein großer Teil der Inhalte des Videos "Rette deine Freiheit" bezieht sich auf die Sperrung von Internetseiten die Bilder oder Videos zu dokumentiertem Missbrauch an Kindern anbieten. Davon waren 3 Aussagen nachweislich falsch. Bei 5 Aussagen ließ sich feststellen, dass sie korrekt waren und 4 Aussagen konnten nicht eindeutig bzw. unabhängig belegt werden. Weitere 3 Aussagen über das "Three Strikes Modell", die Metamorphose Deutschlands zum Überwachungsstaat und den Einsatz der Bundeswehr im Inneren konnten teilweise bestätigt werden. Die Wahlempfehlung am Ende des Spots halte ich für etwas vermessen, kann die Gründe dafür aber nachvollziehen. Nun bin ich gespannt, ob es überhaupt jemand bis zu diesem Satz schafft.


4Sep/090

Wa-Wa-Wahl: Schon wieder

Geschrieben von Teo

Ja, ich lebe noch. Es tut mir leid, wie ich das Blog in den letzten Wochen (oder sind es schon Monate?) vernachlässigt habe. Ich bitte dies zu verzeihen.

Nun haben wir erst letzten Sonntag die Kommunalwahlen in einigen Bundesländern hinter uns gebracht, da steht schon die Bundestagswahl vor der Tür. Wie in den letzten Jahren und zur Europawahl steht wieder allen Wählern und Möchtegern-Wählern, die noch keine Wahlberechtigung haben, der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung zur Verfügung. Als ich diesen heute getestet habe, fand ich es schon sehr seltsam, als mir dieses Gerät mehr Übereinstimmungen mit der NPD bescheinigte, als mit der SPD.
Wie auch schon zur Europawahl habe ich die meisten Übereinstimmungen mit der Piratenpartei, die ich durchaus in Erwägung ziehe zu wählen. Dennoch möchte ich nicht nur aufgrund des Piraten-Hypes diese Entscheidung treffen und mir auch noch die anderen Kandidaten anschauen. In Frage kämen z.B. auch die Grünen.

Mein Gesamtergebnis könnt ihr hier sehen:

bildschirmfoto-2009-09-04-um-152004

Seltsamerweise scheint Kaot eine ähnliche Erfahrung gemacht zu haben. Da ich die rechten Parteien ebenfalls per se ausschließe, besteht aber keine Gefahr, dass mich der Wahl-O-Mat in dieser Richtung beeinflussen kann. Sehr bezeichnend ist auch, dass SPD und CDU am schlechtesten abschneiden. So etwas hatte ich mir auch schon ohne Wahl-O-Mat gedacht.